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Meldungen über geplante bzw. gemeldete Feuerstellen Meldungen über geplante bzw. gemeldete Feuerstellen Beliebt
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Die Meldung von Feuerstellen ( Brauchtumsfeuer, Almschwenden, sonstige Feuerstellen ) obliegt der Person, welche für die Heizarbeiten die Verantwortung trägt.  Die Meldungslegung erfolgt über den zuständigen Bürgermeister bzw. dem zuständigen Gemeindeamt.

Zur Vereinfachung wurde ein entsprechendes Formular gestaltet, so dass in der LAWZ, die über 800 jährlich verwalteten Feuerstellen, einheitlich bearbeitet werden können. Weiters gelingt es damit Fehl- bzw. Täuschungsalarme effizient zu verhindern.

Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt und vom Gemeindeamt/Bürgermeister gefertigt von den Gemeinden an die LAWZ per Fax 0463/382215 oder Email lawz(at)feuerwehr-ktn.at oder lawz(at)ktn.gv.at rechtzeitig vor Beginn der Heizarbeiten zu übermitteln.

Daten

Version16.08.2017
Dateigröße502.95 KB
Downloads1.140
Sprache Deutsch
Lizenz
Autor
Webseite
Preis
Erstelldatum04.12.2013 07:58:20
Erstellt vonAdmin
Änderungsdatum16.08.2017 15:35:13
Geändert vonMarcus Tribuser

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